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12.07.2011

Inzwischen ist die Energieeinsparung auch ein Anliegen des Gesetzgebers geworden. Er hat die ... [mehr]
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ENERGIEAUSWEIS

Sie kennen die Summe Ihrer Telefonrechnung, den Preis für Ihre Lieblingsschokolade und sicherlich auch die Kosten für einen vollen Tank. Bevor Sie etwas kaufen, informieren Sie sich über den Preis. Die Energiekosten für eine Wohnung kennt kaum jemand, bevor er sie bezieht.
 
Seit Januar 2009 ist jeder Hauseigentümer verpflichtet, seinen Mietern einen so genannten Energieausweis vorzulegen. Dieser informiert die Mieter oder ggf. Käufer über den Energieverbrauch der Immobilie. So lassen sich die Heiz- und Warmwasserkosten schon im Voraus einschätzen und die Auswahl einer Immobilie kann bewusster erfolgen. Zu erkennen ist der Energieausweis am Gütesiegel der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
 
Sie benötigen einen Energieausweis? Fachfirmen erstellen Ihnen diesen gerne. Und damit Ihr Energieausweis ideale Angaben enthält, sollten Sie die notwendigen Sanierungsarbeiten von Fachfirmen planen und realisieren lassen.
Welche Vorteile bringt mir der Energieausweis?
Als Käufer oder Mieter bietet der Energieausweis Ihnen Informationen über die anfallenden Kosten für Heizung und Warmwasser in den für Sie interessanten Immobilien. Sie haben so bessere Möglichkeiten, die Angebote am Markt zu vergleichen.
 
Als Hauseigentümer, Vermieter oder Verkäufer bietet der Energieausweis Ihnen die Chance, sich über Mängel an Isolierung klar zu werden und optimal zu sanieren. Bei modernen, energiesparenden Immobilien kann der Energieausweis die Werbung am Markt unterstützen.
Wer braucht den Energieausweis?
Den Energieausweis benötigen Sie bei Neubauten, wenn Sie vermieten oder verkaufen wollen und für öffentliche Nichtwohngebäude (bspw. Schulen, Universitäten, Rathäuser, Arbeitsämter) mit mehr als 1000m². Bei einem Neubau muss der Bauherr in jedem Fall einen Energieausweis vorlegen. Bei älteren Gebäuden benötigen Sie keinen Energieausweis, wenn Sie die Immobilie ausschließlich selbst nutzen. Im Fall der öffentlichen Einrichtungen dient der Aushang des Energieausweises einer Vorbildfunktion.
 
Eine Ausnahme von der Pflicht zum Energieausweis stellen Gebäude zur Besichtigung wie Denkmäler oder Museen und Gebäude, die dritten zur Nutzung bereitgestellt werden, dar. Darunter fallen bspw. Turnhallen. Ebenso befreit sind Gebäude des Einzelhandels, Bankgebäude und Kaufhäuser.

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